Fazit der Analyse:
Die Befragungen medizinischer und psychologischer Gutachter haben ergeben, dass Gutachten und Gerichtsverfahren keine Sicherheit für Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit geben. Verfahren und Gutachten sind - wie alles andere im Leben auch - fehleranfällig.
Führt ein tendenzielles oder anderweitig fehlerhaftes Gutachten zu einer gerichtlichen Fehlentscheidung, ist der Schaden für die Justiz erheblich. Deshalb sollten insbesondere Gerichte das größte Interesse daran haben, dass Gutachter kompetent sind, neutral bewerten und keinerlei Einfluss auf sie ausgeübt wird. Dazu gehört auch, dem Gutachter nicht mitzuteilen, wer die Vorgutachter sind und zu welchen Erkenntnissen diese gekommen sind.
Aus dieser Erkenntnis heraus ergibt sich der Schluss: bevor man sich für den Gerichtsweg entschließt, sollten die Möglichkeiten alternativer Streitschlichtung versucht werden. Alternative Streitschlichtung kommt ohne Gutachter aus, hier werden die Menschen so genommen, wie sie sind, sie werden nicht bewertet. Bei alternativer Streitschlichtung geht es vorrangig darum, Lösungen zu finden, die gerecht und sinnvoll sind, und mit denen alle Parteien leben können. Alternative Streitschlichtung geht weiter, als ein Gerichtsverfahren. Sie erlaubt es, alle Belange anzusprechen, die den Konflikt ausmachen, auch die, die nicht über ein Gericht geklärt werden können, wie Emotionen, Verletztheit, Unausgesprochenes. Dadurch können evtl. tragfähigere Lösungen erreicht werden, als über Gerichtsentscheidungen.
Die Publikation basiert auf einem Vortrag bei den Heidelberger Gesprächen am 30.09.2015 und fasst zusammen, was aus Sicht psychiatrischer Gutachter – ermittelt über Befragungen in den Jahren 1983/84, 2013 und 2014 - bekannt ist. Inhalte: